Tiersitter in Bonn
 Tierbetreuung und Wohnungsbetreuung  in Bonn

Vertrag/  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TIERSITTER-VERTRAG

zwischen

Tierhalter/Eigentümer

Name:

Strasse:

Ort:

und

Eva Melzer

Endenicher Allee 66

53115 Bonn

Haustier:

Name:

1. Betreuungstag:

Letzter Betreuungstag:

Leistungen:

Das Tier wird für die Zeit vom .......... bis .......... vom Tiersitter in der Wohnung des Tierhalters gefüttert und betreut.

Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist.

Hält der Tiersitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer.

Während der gesamten Sitterzeit bleibt der Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für alle Schäden, die das Tier während dieser Zeit verursacht, haftet allein der Tierhalter.

Die Tiersitting-Agentur und die Tiersitter übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden . Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung der Tiersitting-Agentur und der Tiersitter wird während der Betreuung ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Das Futter wird vom Tierhalter/Eigentümer gestellt:

Pro Hausbesuch erhält der Tiersitter eine Vergütung von € 17,00..........

…………….Hausbesuche x 17,00 Euro =               Euro

Abendtermine ab 16.00 Uhr 18,00 Euro pro Hausbesuch

Anzahlung am                               Euro.

Restzahlung am/ nach Rückkehr

€ .......... wurden heute an den Tiersitter bezahlt.

Es fallen keine Fahrtkosten an (im Stadtgebiet von Bonn)

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.Mündliche Erklärungen sind unwirksam.

Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.

Ort und Datum:

Tierhalter/Eigentümer                                                   Tiersitter